> Private Krankenversicherung
> Wie kalkuliert die Private Krankenversicherung?
Mit dem Alter steigt die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen. 80jährige Männer benötigen z.B. etwa achtmal so hohe Aufwendungen für Arzneimittel wie 41jährige. Die Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen steigt zwischen dem 30. und dem 80. Lebensjahr um den Faktor 10 bis 12. Diese Beispiele lassen sich fortsetzen.
In der Privaten Krankenversicherung treffen die Jungen deshalb rechtzeitig Vorsorge für die mit dem Alter steigenden Gesundheitskosten. In der Beitragsberechnung wird bereits einkalkuliert, dass mit dem Alter auch die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen zunimmt. In der Privaten Krankenversicherung wird hierfür eine Alterungsrückstellung gebildet. Für die nächsten Jahrzehnte wird es tiefgreifende Veränderungen der Bevölkerungsstruktur geben.
Der Anteil alter Menschen an der Bevölkerung wird stark zunehmen, gleichzeitig sinkt der Anteil junger Menschen. Der Beitrag in der Privaten Krankenversicherung wird über die gesamte Versicherungsdauer so kalkuliert, dass er in jungen Jahren oberhalb der tatsächlich in Anspruch genommenen Gesundheitsleistungen und in späteren Jahren unterhalb dieser Leistungen liegt.
Die Differenz zwischen dem tatsächlichen Beitrag und den in jungen Versicherungsjahren wird in der Alterungsrückstellung verzinslich angelegt.Wenn in späteren Lebensjahren die rechnerischen Kosten für Gesundheitsleistungen über dem Beitrag liegen, dann wird die Differenz aus der Entnahme für Alterungsrückstellungen finanziert.