> Private Krankenversicherung
> Wie kalkuliert die Private Krankenversicherung?
Werden Beitragsanpassungen unentbehrlich, so sind ältere Versicherte davon oft besonders betroffen. Dies liegt
vor allem daran, dass die Erhöhung der Krankheitskosten ein "Auffüllen" der Alterungsrück-
stellung für die Zukunft notwendig
macht. Je älter der Versicherte ist, desto kürzere Zeit verbleibt für dieses Auffüllen, so dass der dafür erforderliche
zusätzliche Beitrag entsprechend höher ausfallen muss. Ebenso muss die Alterungsrückstellung aufgrund der
gestiegenen Lebenserwartung zusätzlich erhöht werden.
Denn: Die Alterungsrückstellung dient als eine Art Reserve,
die in jungen Jahren aufgebaut wird, um im Alter den laufenden - gestiegenen - Leistungsbedarf zu decken. Eine gestiegene Lebenserwartung verursacht höhere Kosten, die durch höhere Alterungsrückstellungen aufgefangen werden müssen.
Der seit 01.01.2000 eingeführte gesetzliche Beitragszuschlag von 10 Prozent wird jedoch zu einer Stabilisierung der Beiträge im Alter beitragen.
Die Versicherten bei der Privaten Krankenversicherung haben ein sog. "Umstufungsrecht", d. h. sie können von einem Tarif zu einem anderen, günstigeren Tarif wechseln, § 175 ff VVG. Ebenso sind die Erhöhung des vereinbarten Selbstbehaltes, um die Beiträge kurzfristig und spürbar zu senken. Diese Möglichkeiten sollten individuell durchdacht und mit dem jeweiligen Privaten Krankenversicherungsunternehmen oder mit Ihrem Makler in einem persönlichen Gespräch geklärt werden.