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     > Privat im Krankenhaus

Die Entlassung / Kostenabrechnung

Nach der Entlassung erhalten Sie die Rechnungen der liquidations-
berechtigten Krankenhausärzte und - wenn nicht Ihre Versicherung aufgrund einer Erstattungszusage oder einer vorgelegten Klinik-Card bzw. Card für Privat Versicherte unmittelbar an das Krankenhaus zahlt - auch die des Krankenhauses. Sie können diese Rechnungen unbezahlt Ihrer Versicherung einreichen. Bevor Sie dies tun, überprüfen Sie bitte den Inhalt. Arztrechnungen müssen die Diagnose, das Datum der Leistungserbringung, die Gebührennummern und die dazugehörigen Leistungsbezeichnungen sowie die jeweils berechneten Beträge und die zugrunde gelegten Steigerungssätze der einzelnen Leistungen enthalten.

Des Weiteren erhalten Sie in der Regel ein Zahlungsziel von 30 Tagen. Also bleibt Ihnen genügend Zeit zur Abwicklung. Sie ersparen sich durch Ihre Rechnungsprüfung und - wenn nötig - die Bitte um Rechnungsergänzung seitens des Arztes Rückfragen Ihrer Versicherung und damit eine zeitliche Verzögerung des gesamten Erstattungsvorganges.


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