> Private Krankenversicherung
> Unterschiede zwischen PKV und GKV
Privat: So weit Ihnen als Privat Versicherter von Ihrem Arzt Arznei -und Heilmittel verordnet werden, werden Ihnen die Kosten von Ihrer Ver-
sicherung erstattet. Zum Versicherungsschutz gehören selbstver-
ständlich auch Heil- und Hilfsmittel wie sie nach Art und
Umfang im Tarif näher bestimmt werden. Erstattet werden in der Regel die gezahlten Preise.
Für Brillen und Kontaktlinsen enthalten die Tarife jeweils genaue Regelungen darüber, bis zu welchen Höchstpreisen z.B. die Kosten für Brillengestelle übernommen werden.
Siehe auch Zusatzversicherung.
Gesetzlich: In der GKV erhalten Sie auf Kassenrezept die vom Arzt verordneten Medikamente. Beim Kauf in der Apotheke müssen Sie nicht unerhebliche Zuzahlungen leisten, es sei denn, Sie sind als Sozial- oder
Härtefall davon befreit. Die Höhe der Zuzahlung richtet sich nach der Packungsgröße. Als gesetzlich Versicherter haben Sie Anspruch auf alle medizinisch notwendigen, ärztlich verordneten
Heilmittel wie z.B. Krankengymnastik und Massagen. Es ist eine Selbstbeteiligung in Höhe von 15 Prozent zu leisten. Für Bandagen, Einlagen und Hilfsmittel zur Kompressionstherapie ist eine Zuzahlung von 20 Prozent zu
zahlen.
Zu einem Brillengestell zahlt Ihnen Ihre Krankenkasse keinen Zu-
schuss. Bei Versicherten ab dem 14. Lebensjahr besteht ein erneuter Anspruch für eine Brille bei einer Änderung der Sehfähigkeit (mindestens
0,5 Dioptrien). Kontaktlinsen bezahlt die Krankenkasse für Sie nur in medizinisch zwingend erforderlichen Ausnahmefällen, ansonsten übernimmt sie hier nur die Kosten, die Sie für eine ent-
sprechende Brille zahlen müsste.