> Private Krankenversicherung
     > Unterschiede zwischen PKV und GKV

Im Ausland

Privat: Ihre Private Vollversicherung gilt ganzjährig in ganz Europa einschließlich den osteuropäischen Staaten. Außereuropäisch besteht der Versicherungsschutz mindestens einen Monat, je nach Gesellschaft und Tarif, bis zum unbegrenzten Aufenthalt. Eine Verlängerung Ihres Versicherungsschutzes ist gegen einen Beitragszuschlag möglich.

Siehe auch Reiseversicherung.

Gesetzlich: Wenn Sie Gesetzlich Versicherter sind, haben Sie Versicherungsschutz nur in den Ländern der Europäischen Union und in Ländern, mit denen die Bundesrepublik Deutschland ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. U. U. müssen Sie aber trotzdem mit Zuzahlungen z.B. bei Arzneimitteln oder Arzthonoraren rechnen. Die Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransportes werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Rechnungen von Ärzten und Krankenhäusern aus Staaten, mit denen keine Abmachungen getroffen wurde, werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet. Der Abschluss von einer Privaten Auslandsreisekrankenversicherung wird deshalb auch von den Gesetzlichen Krankenkassen empfohlen.


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