> Private Krankenversicherung
> Der Basistarif
Der Standardtarif wird ab 01.01.2009 vom Basistarif abgelöst und steht für alle ab dem 55. Lebensjahr offen. Des Weiteren ist der Basistarif im 1. Halbjahr 2009 für alle nicht versicherten Personen ein halbes Jahr geöffnet, sofern irgendwann eine Private Vorversicherung nachgewiesen werden kann. Auf eine Gesundheitsprüfung wird in diesem Zeitraum verzichtet.
Unter bestimmten Bedingungen ist auch ein Wechsel vor dem 55sten Lebensjahr möglich.
Hier sind Personen angesprochen, die insbesondere aus Gründen der Erwerbsunfähigkeit vorzeitig in Rente oder Pension gehen.
Im einzelnen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
a. Bezug einer Rente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung oder Bezug eines Ruhegehalts nach beamtenrechtlichen Vorschriften.
b. 10 Jahre Vorversicherungszeit in einem zuschussfähigen Tarif
c. Gesamteinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze von zurzeit 47.700 € pro Jahr.
d. Einbezogen sind selbstverständlich auch die Bezieher von Witwengeld oder eines Unfallruhegehaltes sowie ehemalige Berufssoldaten. Dies gilt auch für die Familienangehörigen, sofern sie bei einer Gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert wären.
Basistarif für Heilfürsorgeberechtigte
Vom Standradtarif können auch Personen in einem öffentlich-rechtlichen
Dienstverhältnis mit freier Heilfürsorge (Zeitsoldaten, Berufssoldaten
sowie Beamte des Bundesgrenzschutzes, der Feuerwehr und der Polizei)
profitieren. Heilfürsorgeberechtigte können zu denselben erleichterten
Bedingungen wie Beihilfeberechtigte eine Anwartschaftsversicherung auf den Basistarif abschließen.
Weitere Informationen zu diesem Thema: Basistarif.